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Pflegestützpunkt in Halberstadt eröffnet

Kostenlose Beratung zum Thema Pflege

Pflegestützpunkt in Halberstadt eröffnet

Pflegestützpunkte werden in der Regel von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet und bieten Hilfesuchenden Beratung und Unterstützung. Aufgrund sich häufender Anfragen und Unsicherheiten in Bezug auf die aktuellen gesetzlichen Änderungen, hat der Halberstädter Unternehmer Andreas Treulieb beschlossen, eine solche kostenlose Beratungsstelle einzurichten.

„In letzter Zeit gab es immer häufiger Fragen von Angehörigen: Was mache ich im Pflegefall? Ist es möglich, das meine Angehörigen zu Hause leben? Was genau umfassen Tages- oder Kurzzeitpflege? Häufig wissen die Angehörigen nicht, welche Möglichkeiten es gibt.“, erklärt der Halberstädter den Ursprung seiner Idee.

Seit dem Pflegereformgesetz 2008 gibt es in einigen Bundesländern Pflegestützpunkte, an welche sich Pflegebedürftige und deren Angehörige mit ihren Fragen wenden können. In Halberstadt gab es bis vor kurzem keinen solchen Pflegestützpunkt. Ab sofort biete Andreas Treulieb in der Rudolf-Breitscheid-Str. 52 in Halberstadt eine kostenlose Anlaufstelle für pflegende Angehörige, Pflegebedürftige und Pflegeinteressierte. Sein Team hilft bei der Erhebung des individuellen Pflegebedarfs, klärt über bedarfsgerechte Leistungen der Pflegeversicherung auf und unterstützt bei der MDK Begutachtungen auf Pflegebedürftigkeit. Darüber hinaus berät er kostenlos zu den Themen Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassungsmaßnahmen, mögliche Wohnformen, stationäre und teilstationäre Pflege, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. Auch der Umgang mit Personen mit Demenz, Informationen zu Gefahren in der Pflege, wie z. B. Dekubitus, Sturz, Exsikkose sowie die Unterstützung bei Anträgen fällt in den kostenlosen Dienstleistungskatalogs des Pflegefachmanns. Hilfesuchende können sich vorab auch telefonisch unter 03941 5844391 beraten lassen.

Hintergrundinformation:

Seit der Einführung des PNG (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz) in der ambulanten Pflege zum 1. Januar 2013 sind Änderungen in der Höhe des Pflegegeldes in Kraft getreten. Zweites Pflegestärkungsgesetz: (PSG II) am 13. November 2015 wurden mit der Verabschiedung weitere Anhebungen für Pflegegeld und Pflegesachleistungen beschlossen. Das PSG II ist zum 01.01.2016 in Kraft getreten. Die Pflegestufen werden in 2017 durch die Pflegegrade ersetzt. Pflegegrad 1 kommt neu hinzu. Verschiedene Leistungen wie Tages- und Nacht-, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind nun besser kombinierbar. Hierdurch ist ein erhöhter Aufklärungsbedarf entstanden.

Unternehmensinformation:

Das Team der Treulieb GmbH um den geschäftsführenden Gesellschafter Andreas Treulieb kann auf umfangreiche Erfahrungswerte im Bereich Pflege zurückgreifen. Der Unternehmensverbund mit seinen im Harz ansässigen Gesellschaften bietet ein umfangreiches Portfolio an Pflegedienstleistungen. Neben klassischen Leistungen wie Hausnotruf, Pflege im betreuten Wohnen oder Dementenbetreuung hat der Halberstädter Unternehmer, Andreas Treulieb, zusätzlich eine eigene Bildungsakademie initiiert.

Ansprechpartner: Herr Andreas Treulieb, Geschäftsführender Gesellschafter (Tel.: 03941 5844391)

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